top of page

Kosten und Erstattungen

Die Osteopathie ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) abgerechnet. Als ordentliches Mitglied in einem Verband für Osteopathie (hPO) erfülle ich alle Kriterien, die Voraussetzung sind für eine Kosten(teil)erstattung durch die Krankenkassen.

Gesetzliche Versicherung

Private Versicherung

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Aus folgendem Link können Sie den Betrag entnehmen den Ihre Krankenkasse erstattet Krankenkassen – OSTEOKOMPASS.de.

Für die Übernahme der Kosten setzen die Krankenkassen eine Ausstellung einer „Empfehlung für Osteopathie“ voraus. Diese bekommen Sie von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen.

Die Kosten für eine Behandlung von 45-60 Minuten belaufen sich auf ca. 90-95 Euro.

Für Student*innen, Personen in Ausbildung oder Arbeitssuchende werden ca. 80-85 Euro berechnet.

Privat Versicherte Personen können von einer Erstattung der Kosten ausgehen, solange Heilpraktiker*innenleistungen nicht vertraglich eingeschränkt sind. Bitte informieren Sie sich darüber selbstständig im Vorhinein.

Die Kosten für die Behandlung belaufen sich für 45-60 Minuten auf 95-100 Euro

Für alle gilt:

Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit vollem Betrag privat in Rechnung gestellt.

hpO_Logo_1c.jpg
bottom of page